Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung für ein Angebot der Fußballabteilung des TB 1893/ASV Regenstauf (=Veranstalter, nachstehend Anbieter genannt ) unter
Durchführung der FERNANDO FUSSBALLSCHULE bietet der Kunde dem Anbieter den
Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann per Post, Internet oder E-Mail vorgenommen werden. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung zustande.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf den Prospekten und den Internetdarstellungen auf
der Seite www.fernandofussballschule.jimdo.com sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom
Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen. Erfolgt
die Anmeldung zu einem Fußballkurs in einem Zeitraum von zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, kann der Anbieter nicht mehr für eine rechtzeitige Anlieferung der Ausrüstung zum Veranstaltungsort
garantieren.
Nach der Anmeldung erhalten Sie keine gesonderte Zahlungsaufforderung mehr. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 8 Wochen vor Kursbeginn
fällig.
Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt
er das Angebot nicht wahr, so kann der Anbieter gemäß § 651i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen
verlangen. Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Teilnehmer:
Bei Abmeldung bis sechs Wochen vor Kursbeginn werden 20,00 Euro als Bearbeitungsgebühr erhoben. Bei einem Rücktritt bis drei Wochen vor Kursbeginn
werden 30% des Teilnahmepreises fällig. Wird innerhalb der letzten drei Wochen vor Kursbeginn abgesagt, sind 50% der Teilnahmegebühr zu entrichten. Wird die Kursteilnahme, aus welchen Gründen
auch immer, abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Mit der Absage bzw. dem Abbruch sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen.
Für die Dauer der Leistung übertragen die Erziehungsberechtigten dem
Stützpunktleiter die Aufsichtspflichten und - rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann.
Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainern Folge zu leisten. Werden deren Weisungen
nicht befolgt, so hat der Stützpunktleiter des Kurses oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen. Es besteht dann kein Anspruch
auf Rückerstattung des bezahlten Betrages.
Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Stützpunktleiter , seinem Bevollmächtigten oder der Fußballabteilung des TB 1893 /ASV Regenstauf.
Die Teilnehmer müssen gesund und sportlich voll belastbar sein und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren können
Die Eltern des Teilnehmers verpflichten sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Leistungsbeginn des Stützpunktes den jeweiligen Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen (schriftlich/mündlich) und notwendige Medikamente
(schriftlich/mündlich) ihres Kindes zu informieren.
Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während eines Camps sind dem jeweiligen
Stützpunktleiter oder seinem Vertreter unverzüglich zu melden und können zum Ausschluss aus der Leistung führen.
Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
Wird ein Fußballkurs mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, wird dem Kunden eine Ersatzveranstaltung angeboten. Kann der Anbieter dem Kunden keine Ersatzveranstaltung anbieten, bekommt der Kunde die gesamte Teilnahmegebühr zurück. Lehnt der Kunde die Teilnahme an der Ersatzveranstaltung ab, erhält er die gesamte Teilnahmegebühr zurück.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Campregeln (z.B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, etc.) den Teilnehmer auf
eigene Kosten nach Hause zu schicken.
Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
1. die gewissenhafte Vorbereitung
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. die Richtigkeit der Beschreibung
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen
Wegen Wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch die Kursteilnehmer wegen
Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung
oder Ersatz von ausgefallenen Trainingsstunden.
Jede Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung
für Schäden oder Verletzungen an sich oder Dritten. Der Veranstalter haftet ausdrücklich nicht für Wegeschäden und Schäden an den
jeweiligen Einrichtungen der Übungsgelegenheiten und für Schäden jeglicher Art vor, während und nach ihren Leistungen.
Ein Schadenersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von
einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist. Keine Haf tung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl.
Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer
Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers.
Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den
Anbieter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische
Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.
Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und
Filmaufnahmen angefertigt und durch den Anbieter verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden - auch im Internet -, und zwar ohne
Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung sowie zu
Merchandisingzwecken.
Der Teilnehmer kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Anbieters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend. Anbieter/ Veranstalter: TB 1893 /ASV Regenstauf.